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Visa Gate GmbH

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Bitte überprüfen Sie vor Beauftragung, ob Sie
und/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.

Visumcheck

Aktuelles Visaangebot

Ein Reisepass ist erforderlich

Dokumentgültigkeitsregeln:

  • Pässe und andere zur Einreise akzeptierte Dokumente müssen bei der Ankunft gültig sein.

Für Kinder/Minderjährige gelten folgende Bestimmungen:

Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen erwartet, dass sie bei der Abreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis (sofern zutreffend) besitzen.

Visum

Ein Visum ist erforderlich

Folgende Personen sind von der Visumpflicht befreit:

  • Deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass, die in Minsk (MSQ) ankommen und abreisen, für einen maximalen Aufenthalt von 5 Tagen. ( Dies gilt nicht für Passagiere, die von der Russischen Föderation kommen. )
  • Deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass, die als Touristen reisen und in Brest (BQT) oder Grodno (GNA) für einen maximalen Aufenthalt von 10 Tagen ankommen. Eine Bestätigung des Reisebüros ist erforderlich. (Dies gilt nicht für Reisende, die von der Russischen Föderation kommen. )

Visumausstellung:

  • Passagiere können ein Visum bei der Ankunft in Minsk (MSQ) erhalten, wenn sie im Besitz eines Visums sind, abhängig von der Art des Visums:
    • Visa-Unterlagen, die im Voraus beantragt werden oder
    • einen Dienstleistungsvertrag, der mit den gesetzlichen Bestimmungen von Belarus ausgestellt wurde; oder
    • ein Original Einladungsschreiben eines belarussischen Tourismusunternehmens oder einer medizinischen/gesundheitlichen Organisation. Das Schreiben muss auf offiziellem Briefpapier mit dem Namen des Reisenden, den Angaben zum Reisepass, dem Zweck und der Dauer des Aufenthalts geschrieben werden. Das Schreiben muss auch die Originalunterschrift und das offizielle Siegel des Leiters der einladenden Organisation tragen.
  • Alle Visa-Unterlagen müssen der Konsularabteilung in Minsk (MSQ) mindestens 3 (für Kurzzeitvisa) bzw. 5 Arbeitstage (für Langzeitvisa) vor der Abreise vorgelegt werden.
  • Dies gilt nicht für Passagiere, die von der Russischen Föderation kommen.

Zusätzliche Informationen:

Alle Reisenden müssen eine Krankenversicherung haben, die bei der Ankunft in Minsk (MSQ) abgeschlossen werden kann.

Gesundheit

Diese Informationen dienen nur zur Orientierung. Andere Gesundheitsorganisationen können alternative Vorsichtsmaßnahmen empfehlen.

Impfungen sind nicht erforderlich.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.