Benötige ich ein Visum?
Bitte überprüfen Sie vor Beauftragung, ob Sieund/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.
Aktuelles Visaangebot
Ein Reisepass ist erforderlich
Dokumentgültigkeitsregeln:
- Reisepässe und andere Dokumente, die für die Einreise von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland akzeptiert werden, müssen mindestens 1 Monat nach dem beabsichtigten Aufenthalt gültig sein
Für Kinder/Minderjährige gelten folgende Bestimmungen:
Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen erwartet, dass sie bei der Abreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.
Visum
Ein Visum ist erforderlich
Folgende Personen sind von der Visumpflicht befreit:
- deutsche Staatsangehörige für einen maximalen Aufenthalt von 3 Monaten
- der Reisende muss ein Hin- und Rückflugticket besitzen
Visumausstellung:
Neuseeland stellt sowohl gedruckte Visa als auch elektronische Visa aus. Gedruckte Visa werden in einen Reisepass oder ein Reisedokument eingefügt. Sollte es keinen physischen Beweise für ein elektronisches Visum im Reisepass oder Reisedokument geben, muss ein gedrucktes Visum-Genehmigungsschreiben mitgeführt werden, das die Einzelheiten ihres Visums bestätigt.
Das neuseeländische Visum wird in den Systemen der neuseeländischen Einwanderungsbehörde geführt, und die Berechtigung zum Einsteigen wird mit Hilfe des neuseeländischen APP-Systems überprüft. Fluggesellschaften, die nicht mit NZ APP verbunden sind und einen Passagier auf einer Strecke befördern, können TIETACNZ verwenden oder das gedruckte Visum-Etikett oder das Visum-Genehmigungsschreiben einsehen, um alle Reisebedingungen zu überprüfen, z.B. ob die Person von der Pflicht, ein Rückflug- oder Weiterflugticket zu besitzen, befreit ist.
Zusätzliche Informationen:
Reisende sind verpflichtet, einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung ihres Aufenthaltes zu erbringen. Der benötigte Betrag beläuft sich auf NZD 1.000,- pro Person und Monat oder NZD 400,-, wenn die Unterkunft im Voraus bezahlt wurde. Der Nachweis kann in Form von Bargeld, Reiseschecks, Bankschecks, Akkreditiven oder folgenden Kreditkarten erfolgen: Diners Club, American Express, Bankcard, Mastercard und Visa. Wenn das Visa-Label "Funds Waived" enthält, ist der Nachweis ausreichender Mittel nicht erforderlich.
Alle Passagiere (mit Ausnahme der Einwohner von Tokelau) müssen mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt eine Einreisegenehmigung vom Tokelau Apia Liason Office in Apia erhalten (Tel: 685 20822. Fax: 685 21761). Tokelau kann nur mit dem Boot von Samoa aus erreicht werden. Eine Genehmigung der samoanischen Einwanderungsbehörde ist erforderlich, um Samoa zu verlassen und wieder einzureisen.
Reisende in die Antarktis können bei der Ankunft ein Visum für 12 Monate erhalten. Sie müssen im Auftrag eines wissenschaftlichen Programms oder einer Expedition nach dem Antarktis-Vertrag entsandt sein.
Wichtig:
Inhaber von Reisepässen, die von Deutschland im Rahmen der neuseeländischen Visumbefreiung ausgestellt wurden, müssen im Besitz von Hin- und Rückflugtickets sein.
Dies gilt nicht für Inhaber einer von den neuseeländischen Einwanderungsbehörden ausgestellten Genehmigung, die auf die Rückflugticketpflicht verzichten.
Gesundheit
Diese Informationen dienen nur zur Orientierung. Andere Gesundheitsorganisationen können alternative Vorsichtsmaßnahmen empfehlen.
Impfungen sind nicht erforderlich
Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:
Passagieren aus Afghanistan oder Pakistan wird empfohlen, eine internationale Impfbescheinigung zu besitzen aus der hervorgeht, dass der Passagier vorzugsweise 4 Wochen und nicht länger als ein Jahr vor Reiseantritt gegen Polio geimpft wurde.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.