Benötige ich ein Visum?
Bitte überprüfen Sie vor Beauftragung, ob Sieund/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.
Aktuelles Visaangebot
Ein Reisepass ist erforderlich
Gültigkeitsregeln für Dokumente:
- Deutsche Staatsangehörige dürfen mit abgelaufenen (max. 1 Jahr) Reisepässen oder Personalausweisen einreisen.
- Der temporäre Personalausweis für Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland muss bei der Einreise gültig sein.
- Wenn Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland mit einem vorläufigen Reisepass reisen, muss dieser mindestens 150 Tage ab dem Ankunftsdatum gültig sein.
Zusätzliche Informationen:
Wenn aus den Dokumenten eines nicht-türkischen Fluggastes hervorgeht, dass seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit türkisch war, kann der Fluggast seine neue Staatsangehörigkeit ohne besondere Zustimmung der türkischen Regierung erworben haben. In diesem Fall werden die Behörden in der Türkei den Fluggast als Staatsangehörigen der Türkei betrachten. Diesen Passagieren wird empfohlen, sich vor der Ankunft in der Türkei über mögliche Folgen zu erkundigen.
Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:
Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.
Wichtig:
Pässe und alle anderen Reisedokumente in Broschürenform aller nicht-türkischen Staatsangehörigen müssen mindestens 1 unbenutzte Visaseite enthalten. Bitte beachten Sie, dass dies nicht die für "Bemerkungen" oder "Änderungen und Vermerke" reservierte Seiten gilt.
Visum
Ein Visum ist erforderlich
Von der Visumpflicht befreit sind:
- Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
- Insgesamt werden 90 Tage innerhalb von 180 Tagen gewährt.
Weitere Informationen:
Reisende, die die Aufenthaltsdauer überschreiten, müssen sich bei der Einwanderungspolizei melden und eine Aufenthaltsgenehmigung ("Ikamet Vesikasi") einholen, die bei der Abreise vorgelegt werden muss.
Gesundheit
Diese Informationen dienen nur zur Orientierung. Andere Gesundheitsorganisationen können alternative Vorsichtsmaßnahmen empfehlen.
Impfungen sind nicht erforderlich.
Die empfohlene Art der Prävention:
- Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - Nur zur Vorbeugung von Mückenstichen.
- Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe.
- Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe.
- Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz.
Die Chemoprophylaxe sollte vorzugsweise eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Einnahme begonnen werden, sie muss regelmäßig eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Einnahme fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.