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Visa Gate GmbH

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Bitte überprüfen Sie vor Beauftragung, ob Sie
und/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.

Visumcheck

Aktuelles Visaangebot

Reisepass erforderlich.

Gültigkeitsregeln für Dokumente:

  • Reisepässe und andere zur Einreise angenommene Dokumente müssen mindestens 4 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein


Es gelten Einreise- und Transitbeschränkungen:

  • Reisende mit einem nicht maschinenlesbaren Reisepass dürfen weder durch- noch einreisen

 

Für Kinder/Minderjährige gelten folgende Regelungen:

Gemäß EU-Recht wird von allen Minderjährigen, die deutsche Staatsangehörige sind erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

Visum

Visum erforderlich

Visumausstellung:

  • E-Visas sind vor der Abreise erhältlich
  • Reisende müssen eine ausgedruckte E-Visabestätigung haben
  • Touristen aus Deutschland können bei der Einreise ein Visa On Arrival für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen beantragen
  • der Reisepass muss mindestens 1 unbenutzte Visaseite enthalten
  • ein maximaler Aufenthalt von 1 Jahr kann gewährt werden
  • deutsche Staatsangehörige, die als Touristen reisen, können bei der Ankunft in Livingstone (LVI) und Lusaka (LUN) ein Kaza-Visum beantragen. Das Visum gilt auch für die Einreise nach Simbabwe und erlaubt die mehrfache Einreise zwischen den beiden Ländern. Der kombinierte Aufenthalt darf 30 Tage nicht überschreiten
  • der Reisepass muss mindestens eine unbenutzte Visaseite für das Visum enthalten
  • Geschäftsreisende aus Deutschland können bei der Einreise ein Visa On Arrival für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen erhalten. Der Reisepass muss mindestens 1 unbenutzte Visaseite enthalten
  • ein maximaler Aufenthalt von 1 Jahr kann gewährt werden

Wichtig:

Reisenden, die kein Hin- und Rückflugticket besitzen, kann der Zutritt verweigert werden.


 

Gesundheit

Impfungen sind nicht erforderlich

Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:

  • Malariaprophylaxe: Das Malariarisiko, vor allem durch P. falciparum, besteht das ganze Jahr über im ganzen Land
  • Empfohlene Prävention: C

Die empfohlene Art der Prävention wird als:

  • Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - Nur zur Vorbeugung von Mückenstichen
  • Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe
  • Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe
  • Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz

Die Behandlung sollte eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Einreise begonnen werden sie muss regelmäßig eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Ausreise fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.