
Saudi-Arabien Arbeitsvisum
Wenn Sie in Saudi-Arabien arbeiten möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Arbeitsvisum.
Dokumente
- Reisepass
- Antragsformular
- Passfoto
- Einladungsschreiben
- Vollmacht
- Arbeitserlaubnis
- Arbeitsvertrag
- Handelsregisterauszug
- Qualifikationsnachweise
- Original Gesundheitszeugnis eines Amtsarztes
- Bestätigte Impfungen über Hepatitis A, B und C, Negativer HIV-Test
Downloads
- Visa Gate Auftragsformular Herunterladen
- Visa Gate Abholauftrag Herunterladen
Benötigte Unterlagen:
Deutsche Staatsbürger
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig nach Ablauf der Visagültigkeit, mindestens 1 freie Visaseite, keine Sichtvermerke Israels
- Passfoto – im Original, biometrisch im Format 3,5x4,5 cm, mit hellem Hintergrund, nicht älter als 6 Monate, keine Scans, keine Ausdrucke
- Elektrisch ausgestellte Vollmacht der Industrie und Handelskammer
- Arbeitserlaubnis des saudischen Arbeitsministeriums
- Arbeitsvertrag inklusive Beglaubigung der saudischen IHK und des saudischen Außenministeriums
- Handelsregisterauszug der saudi-arabischen Firma
- Einladung der saudi-arabischen Firma - Ihr Gastgeber muss zudem eine offizielle Visaanfrage über das saudische Außenministerium stellen, eine Kopie dessen muss dann bei der IHK in Saudi-Arabien legalisiert werden und die Referenznummer der Beglaubigung wird dann wiederum dem Außenministerium mitgeteilt
- Qualifikationsnachweise, welche durch das Bundesverwaltungsamt legalisiert wurden
- Original Gesundheitszeugnis eines Amtsarztes (nicht älter als drei Monate) - Dieses muss darüber hinaus vom deutschen Gesundheitsministerium beglaubigt werden
- Bestätigte Impfungen über Hepatitis A, B und C, Negativer HIV-Test
Nichtdeutsche Staatsbürger benötigen zusätzlich noch
- 1 x Aufenthaltsgenehmigung für die BR Deutschland sowie die Kopie der Meldebestätigung eines deutschen Einwohnermeldeamtes. Für EU-Staatsangehörige ist die Kopie der Meldebestätigung ausreichend.
Generelles
Bitte beachten Sie:
- eine Antragsstellung ist nur dann möglich, wenn ein etwaig vorrangegangenes Visum eine Restgültigkeit von einer Woche oder weniger besitzt
- Zudem müssen Sie im Antrag angeben, ob Sie über den Luft- oder Landweg einreisen wollen
- Spätestens am letzten Gültigkeitstag des Visums muss die Ausreise erfolgen.
- Diese Fristen sind jedoch abhängig vom Grund Ihres Aufenthaltes und werden individuell vom Konsulat entschieden
- Die Annahme einer neuen Arbeit dort ist mit diesem Visum nicht gestattet
- Das Konsulat behält sich das Recht vor, ggfs. weitere Unterlagen nachzufordern.
Bearbeitungsdauer
ab 14 Tage
Preis
inkl. MwSt.
ab 585,63 €