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Visa Gate GmbH

China Besuchervisum (Q- / S-Visum)

Wenn Sie Verwandte in China besuchen möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Besuchervisum.

Jetzt Visum bestellen

Visa-Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Urlaubsreisen
  • Familienbesuche
  • Besichtigungstouren
  • Erholungsaufenthalte

Visa Gültigkeitsdauer:

Das Visum kann ausgestellt werden für:

  • Visum kann frühestens 50 Tage vor Einreise beantragt werden
  • Ab Ausstellungsdatum ist Visum drei Monate gültig
  • Aufenthaltsdauer in der Regel 30 Tage, maximal 60 Tage am Stück
  • Einreise muss spätestens am letzten Gültigkeitstag erfolgen

Dokumente

  • Reisepass
  • Kopie des Reisepasses
  • Antragsformular
  • Passfoto
  • Buchungsbestätigung
  • Einladungsschreiben

Downloads

Benötigte Unterlagen:

Deutsche Staatsbürger

  • Auftragsformular – vollständig und leserlich ausgefüllt
  • Reisepass – Original, muss noch mindestens sechs Monate gültig sein, zwei gegenüberliegende freie Seiten
  • Kopie des Reisepasses  - die Seite mit Ihren persönlichen Daten
  • Antragsformular für das Visum  – vollständig und leserlich ausgefüllt und vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Passfoto – im Original, biometrisch, heller Hintergrund, in Farbe, Format ca. 3,5 x 4,5 cm, Foto darf nicht älter als 12 Monate sein, kein Scan, kein Ausdruck
  • Einladungsschreiben –  des Gastgebers in China. Folgende Informationen müssen in dem Schreiben enthalten sein:
    • Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Passnummer des Antragstellers und des Gastgebers
    • Detaillierten Reisezweck sowie das Ein- und Ausreisedatum, Besuchsort und Angaben über die Finanzierung des Aufenthalts und wer die Kosten trägt
    • Angaben zur Beziehung des Reisenden zum Gastgeber
    • Sollten Sie eine zweimalige Einreise planen, muss dies in der Einladung ersichtlich sein
  • Buchungsbestätigung – über den Hin- und Rückflug und Hotelbuchungen sind ebenfalls einzureichen. Hierbei müssen die vollständige Adresse des Hotels, das Datum für den Check-In und Check-Out und der vollständige Name des Reisenden enthalten sein. Sollten Sie ein Visum für eine zweimalige Einreise beantragen, muss dies aus der Buchung ersichtlich sein. Bei einer Hotelbuchung muss diese den gesamten Reisezeitraum abdecken.

Ausländische Staatsbürger

  • Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland – mindestens 6 Monate Gültigkeit und eine Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist. Bei EU-Staatsangehörigen reicht die Vorlage einer Kopie der aktuellen Meldebescheinigung.

Antragsteller, die in der Volksrepublik China, in Hong Kong oder in Taiwan geboren sind:

Sollten Sie eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind aber in einer der oben genannten Orte geboren, so müssen sie in den Visumsantrag Ihren vollständigen Geburtsnamen in chinesischen Schriftzeichen eintragen, und eine Kopie eines bereits genutzten Visums für China mit Stempel im Reisepass ODER eine Kopie Ihrer chinesischen Geburtsurkunde ODER des ehemaligen chinesischen Reisepasses ( Bildseite) ODER eine Kopie des Bestätigungsschreiben der zuständigen Behörde, dass der alte chinesische Pass einbehalten wurde.

 

 Wichtige Informationen

  • Sie können Ihr Besuchervisum für China frühestens 50 Tage vor Einreise beantragen.
  • Ab Ausstellungsdatum ist das Visum 3 Monate gültig, für ein- oder zweimalige Einreise.
  • Der Aufenthalt mit dem Besuchsvisum ist in der Regel auf 30 Tage beschränkt, aber maximal auf 60 Tage am Stück.
  • Die Einreise muss spätestens am letzten Gültigkeitstag Ihres Visums erfolgen.
  • Sollten Sie 3 Monate vor Ihrer Antragsstellung Afghanistan, Äquatorialguinea, Äthiopien, Irak, Kamerun, Pakistan, Nigeria, Somalia, Syrien besucht haben, müssen Sie eine Kopie Ihres Impfausweises abgeben, aus dem eine Polio-Impfung in den letzten 12 Monaten hervorgeht. Der Impfausweis muss bei der Einreise nach China im Original mitgeführt werden.
  • Falls Sie in den letzten Monaten ein Land besucht haben, welches von Ebola bedroht ist, so kann die Einreise nach China verweigert werden.
  • Es steht den chinesischen Konsulaten frei weitere Unterlagen anzufordern und im Einzelfall zu einem persönlichen Interview einzuladen.
  • Kinderreisepässe, die vor dem 31.12.2005 ausgestellt wurden (Kinderausweis als Passersatz) sind nicht für die Beantragung eines Visums gültig. Es wird lediglich der neue Kinderreisepass akzeptiert.
  • Das Besuchervisum kann nicht verlängert werden.
Hier finden Sie die Impfvorschriften

Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben

Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten 6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder (Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 9 Monaten). Die Impfung ist nicht erforderlich für die speziellen Verwaltungseinheiten Hongkong und Macao.

Gelbfieber-Impfbescheinigung auch erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der länger als 12 Stunden dauert, in einem der untenstehenden Länder. Abweichend von der offiziellen Bestimmung kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transit-Aufenthalt verlangt werden.

Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise anerkannt.

Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig. Es ist möglich, dass abweichend von der offiziellen Regelung bei Einreise ein Impfnachweis verlangt wird, der nicht älter als 10 Jahre ist.

Gelbfieber-Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:

Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik

Hier finden Sie die Impfempfehlungen
  • Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
    • Typhus
    • Jap. Enzephalitis bei besonderen Aufenthaltsbedingungen in bestimmten ländlichen Gebieten.
    • Meningokokken Serotypen A, C, W135, Y bei engerem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung.
    • FSME (fernöstlicher Subtyp). Bekannte Endemiegebiete liegen im N mit den höchsten Fallzahlen in der Provinz Heilongyiang entlang des Amur, mit weiteren Herden in der Provinz Jilin, der Inneren Mongolei und der Xinjiang-Uygur Autonomen Region im NW. Hauptübertragungszeit Mai-Juni. Berichte aus Tibet (W) und Yunnan (SW) sind bisher nicht gesichert. Die Datenlage ist nicht flächendeckend.
  • Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
    • Hepatitis B bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
    • Tollwut bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren
    • Cholera
  • Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
    • Hepatitis A
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