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Visa Gate GmbH

Die Einreisebedingungen in den USA werden verschärft

Datum: 
31.03.2025

Die US-Regierung plant ein pauschales Einreiseverbot für bestimmte Länder wie in der ersten Präsidentschaft von Trump. Dies berichtete die New York Times vor wenigen Tagen unter Berufung auf Regierungskreise. Eine Liste mit 43 Ländern, für die strengere Einreisebeschränkungen gelten sollen, wurde erstellt. Zu diesen Ländern gehören Iran, Jemen, Afghanistan, Nordkorea, Libyen, Somalia, Syrien, Sudan, Venezuela oder auch Russland. Europäische Länder sind davon nicht betroffen. 

 

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Neue US-Einreisebeschränkungen nach Ländern 

Reisende aus Bhutan, Iran, Kuba, Afghanistan, Jemen, Nordkorea, Sudan, Venezuela, Somalia, Syrien, Libyen haben ein pauschales Einreiseverbot und bilden gemeinsam somit eine „rote“ Gruppe. Für Menschen aus Ländern in der „orangefarbenen“ Gruppe wird die Möglichkeit der Einreise stark eingeschränkt. Betroffen sind Haiti, Belarus, Eritrea, Myanmar, Laos, Pakistan, Russland, Südsudan, Sierra Leone und Turkmenistan. Touristen- oder Einwanderungsvisa sollen an Menschen aus diesen Ländern nicht vergeben werden. „Wohlhabende“ sollen trotz der Einschränkungen die Möglichkeit haben, in die USA zu reisen, jedoch müssen Sie vor der Erteilung des Visums ein persönliches Gespräch (bzw. Interview) führen.   

Die „gelbe“ Gruppe wird demnach durch 22 weitere Länder gebildet. Diese Staaten bekommen 60 Tage Zeit, um Bedenken der US-Regierung auszuräumen. Ansonsten werden diese Länder in die rote oder orangefarbene Liste einsortiert. Laut einem US-Regierungsvertreter könnte es noch zu Änderungen an der Liste geben, da Sie schon seit Längerem vom US-Außenministerium erstellt wurden. 

 

Was benötigt man für die Einreise in die USA? ​​​​​​​

Derzeit brauchen deutsche Staatsbürger/innen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen zu geschäftlichen und touristischen Zwecken kein physisches Visum. Eine elektronische Einreisegenehmigung, kurz ESTA, (https://www.visa-gate.com/de/usa-esta) und ein biometrischer Reisepass sind jedoch nötig. Um eventuelle Verzögerungen bei dem ESTA-Antrag zu vermeiden, sollte man ihn unbedingt früher als 72 Stunden vor dem Abflug beantragen. Die Antragstellung dauert in der Regel ca. 15 Minuten und innerhalb der genannten 72 Stunden erhält man eine Entscheidung. Im Falle einer Ablehnung benötigen deutsche Reisende ein physisches Visum (https://www.visa-gate.com/de/usa-b1-b2-visum) mit persönlichem Interviewtermin bei der Botschaft in Berlin, Frankfurt am Main oder München. 

 

Ist ESTA jetzt keine Garantie mehr? 

Die aktualisierten Reisehinweise des Auswärtigen Amts verdeutlichen, dass eine genehmigte elektronische Einreisegenehmigung und auch ein Visum nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtigt. Die Entscheidung liegt bei den amerikanischen Grenzbehörden. Es wird empfohlen Nachweise über die Rück- oder Weiterreise bereits bei der Einreise mitzuführen (z.B. Flugbuchung). 

 

Mögliche Festnahme, Abschiebung und Abschiebehaft bei Ein- oder Ausreise:

Drei Deutsche wurden bei der Einreise in die USA festgenommen, welches für viele Verunsicherungen gesorgt hat. 

Gründe für eine solch Festnahme oder Abschiebung: 

  • Vorstrafen in den USA 

  • Falsche Angaben zum Aufenthaltszweck 

  • Geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer 

 

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Was ist noch zu beachten? 

  • USA-Einreise nach Kuba-Aufenthalt ab Januar 2021: 

Reisende, die sich nach dem 11. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, müssen ein reguläres Visum beantragen, weil Sie nicht über das ESTA-Verfahren in die USA einreisen dürfen. Zudem müssen Sie Belege zu ihrem Kuba-Aufenthalt vorweisen. Diese wichtigen Informationen über der Reise nach Kuba würden in Frage kommen: Buchungsbestätigungen, Mietwagenverträge oder Hotelrechnungen. 

  • Einreisebestimmungen für Minderjährige, welche in die USA reisen: 

Minderjährige, die allein, mit nur einem Elternteil oder mit einer dritten Person in die USA einreisen, brauchen einen Nachweis über das Sorgerecht bzw. eine schriftliche Einverständniserklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern/606308) der Erziehungsberechtigten in englischer Sprache. 

 

Was sind Reise- und Sicherheitshinweise- und was Reisewarnungen? 

Die Sicherheits- und Reisehinweise für die Vereinigten Staaten wurden aktualisiert, was jedoch nicht bedeutet, dass es eine Reisewarnung für die USA gibt. 

Reisehinweise bedeutet, dass Reisende Informationen zu den relevanten Besonderheiten eines Landes erhalten. Sprich von den Zollvorschriften, zu den Einreisebestimmungen und zu den strafrechtlichen Vorschriften. Medizinische Hinweise sind hier auch zusammengefasst. 

Sicherheitshinweise machen auf Risiken für Reisende und Deutsche im Ausland aufmerksam. Das Auswärtige Amt beispielsweise aktualisiert und überprüft diese Sicherheitshinweise regelmäßig. Sie können auch Empfehlungen erhalten, um ihre Reise einzuschränken oder sogar auf Sie zu verzichten. 

Reisewarnungen werden nur ausgesprochen, wenn davon auszugehen ist, dass Reisende eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Reisewarnungen kann es für einzelne Regionen oder auch für ganze Länder geben. 

 

Was ist, wenn die Einreise verweigert wird? 

Wenn bei einer Kontrolle direkt nach der Ankunft in die USA die Einreise trotz vorliegender Dokumente verweigert wird, rät die ACLU (die US-Nichtregierungsorganisation Civil Liberties Union https://www.aclu.org/know-your-rights/what-do-when-encountering-law-enforcement-airports-and-other-ports-entry-us) dazu, die Absicht der Einreise zu widerrufen. Dadurch wird die Einreisegenehmigung sofort annulliert und der Betreffende muss ausreisen. Jedoch haben die US-Grenzbeamten das Recht, Einreisende trotz eines Widerrufs festzuhalten. Die Einreisekontrollen finden laut ACLU außerhalb des US-Territorium statt, dadurch besteht kein verfassungsmäßiger Schutz. Deshalb rät die NGO, schnellstmöglich juristischen Beistand durch einen Anwalt einzuholen. Jedoch hat man durch den fehlenden Verfassungsschutz nicht immer automatisch Recht auf einen Anwalt. Nachdem die Einreise verwehrt wurde, können Betroffene nach ihrer Rückkehr laut Auswärtigem Amt das Department of Homeland Security (DHS) kontaktieren. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Einreise in die USA kann man bei der dortigen zentralen Anlaufstelle (à DHS) für Fragen und Anträge auf Abhilfe, ein Online-Formular ausfüllen und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen angeben, um mehr Auskunft oder Abhilfe zu erbitten. 

 

Vorfälle werden ernst genommen: 

Die geänderten Reisehinweise für die USA sind zwar keine Reisewarnung, wer aber in die USA einreisen möchte, sollte im Vorfeld genau überprüfen, ob die angegebenen Angaben zum Zweck und der Dauer der Reise wirklich stimmen. Reisende, welche sich in den Vereinigten Staaten schon zuschulden haben kommen lassen und dafür zu einer Strafe verurteilt wurden, sollten sich gut überlegen, ob Sie momentan unbedingt in die USA einreisen müssen bzw. einreisen möchten. Generell sollten alle Einreisende sich rechtzeitig vor Beginn der Planung bzw. der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Diese Bestimmungen können sich sehr kurzfristig ändern, so gerade erst beim Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump. Bei seinen ersten Amtshandlungen hat er eine sogenannte Executive Order erlassen, indem man bei der Beantragung eines Visums oder der ESTA nur noch das Geschlecht männlich oder weiblich eintragen kann. Menschen, die sich mit keinem der beiden Geschlechter identifizieren, haben nicht mehr die Möglichkeit, das Feld X bzw. Divers zu benutzen. 

 

Nachfrage der USA-Reisen steift trotz Trump-Regierung weiter an 

In der ersten Regierung Trumps hat man kaum Auswirkungen auf das Reiseverhalten in den USA gespürt. Die größte Herausforderung sehe man in dem ungünstigen Euro-Dollar-Kurs, der Reisen in die USA verteuert hat. Beim Reisekonzern TUI geht man davon aus, dass die USA weiterhin das beliebteste Fernreiseziel bleiben würde. Die größte deutsche Airline Lufthansa sieht derzeit auch noch keinen Rückgang bei den Flügen in die USA. 

 

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Angaben ohne Gewähr. Stand März 2025