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Neuerungen bei Personalausweis und Reisepass 2024

Datum: 
14.05.2024

 

Am 1. Januar sind einige Änderungen des Passgesetzes in Kraft getreten. Im Laufe des Jahres sollen weitere hinzukommen. Der folgende Artikel gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Abschaffung des Kinderreisepasses

Am 1. Januar 2024 tritt eine Änderung in Kraft, die Inhaber von Kinderreisepässen betrifft. Diese werden nicht mehr neu ausgestellt. In den letzten Jahren gab es immer wieder Probleme, weil die Pässe nicht überall anerkannt wurden. Selbst in Europa ist es nicht immer möglich, mit einem Kinderreisepass zu reisen. Auch die USA bereiten Probleme, da ein ESTA-Antrag nur mit einem gültigen Reisepass möglich ist.

Ein weiteres Problem ist die Gültigkeitsdauer von nur einem Jahr. Viele Staaten verlangen, dass das Reisedokument noch drei oder sechs Monate gültig ist. Somit ist ein Kinderreisepass in manchen Fällen effektiv nur ein halbes Jahr nutzbar.

Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses entfällt für die Eltern der Stress, sich regelmäßig um einen neuen Pass kümmern zu müssen. Außerdem entfällt die aufwändige Recherche, ob der Kinderreisepass im jeweiligen Land anerkannt wird oder nicht.

Wer noch einen gültigen Kinderreisepass besitzt, kann diesen bis zum Ablaufdatum verwenden. Eine Verlängerung oder Neubeantragung ist nicht mehr möglich.

Wer in Zukunft mit seinem Kind unterwegs ist, nutzt am besten einen Personalausweis innerhalb der EU. Außerhalb der Staatengemeinschaft ist ein Reisepass sinnvoll. Dieser kann auch schon für Säuglinge ausgestellt werden.

Keine Passfotos mehr nötig

Bis zum 1. Mai 2024 musste man vor der Beantragung eines Reisepasses einen Fotografen aufsuchen. Dieser machte mehrere Bilder, die dann den Behörden vorgelegt wurden. Das ist jetzt nicht mehr nötig.

In den Bürgerämtern gibt es jetzt Fotokabinen, in denen die Bilder gemacht werden können. Die Bilder werden sofort an die zukünftige Stelle weitergeleitet und dort sofort überprüft, ob sie den Anforderungen entsprechen. Ist dies nicht der Fall, wird das Bild einfach neu erstellt. Auch Fingerabdrücke und Unterschrift werden auf diese Weise digital übermittelt.

Diese Umstellung spart den Antragstellern viel Zeit, da der oft langwierige Gang zum Fotografen entfällt.

Wer seinen Fotografen vor Ort unterstützen möchte, kann sein Passbild auch weiterhin bei ihm machen lassen. Das Bild wird dann einfach digital an die Behörde übermittelt.

Die Dokumente kommen per Post

Eine weitere Änderung ist in Planung und soll zeitnah umgesetzt werden. Allerdings gestaltet sich die Umsetzung etwas schwierig. Bisher müssen die Ausweise im Bürgerbüro abgeholt werden. Das führt oft zu unnötig langen Warteschlangen. Künftig soll die Bundesdruckerei die Ausweise direkt an die Bürgerinnen und Bürger versenden. Eine entsprechende Option soll es bei der Antragsstelle geben.

Kosten für Reisepass und Personalausweis

Wer über 24 Jahre alt ist, zahlt 70 Euro für einen Reisepass, der zehn Jahre gültig ist. Wer jünger ist, erhält einen Reisepass, der nur sechs Jahre gültig ist, aber nur 37,50 Euro kostet. Diese Preise gelten für einen Standardreisepass mit 32 Seiten.

Der Personalausweis ist etwas günstiger. Auch hier gilt die Altersgrenze von 24 Jahren. Wer sie erreicht oder überschritten hat, zahlt für einen zehn Jahre gültigen Personalausweis 37 Euro. Jüngere zahlen nur 22,80 Euro, allerdings verfällt der Ausweis nach sechs Jahren.

pixabay.com

Fazit

Ein neues Jahr bringt für die Bürgerinnen und Bürger immer einige Änderungen mit sich. Das wird auch 2024 nicht anders sein. Auch für Inhaber von Personalausweis und Reisepass gibt es einige Neuerungen. Vor allem Eltern müssen sich nicht mehr fragen, wofür sie einen Kinderreisepass brauchen, denn den gibt es nicht mehr.

Fotografen werden sich darüber freuen, dass Passbilder jetzt direkt digital im Amt gemacht werden können. Die Digitalisierung schreitet voran und macht auch vor den Ämtern nicht halt.

Schließlich werden die Ausweisdokumente in naher Zukunft per Post direkt an den Antragsteller geschickt.