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Marokko Studentenvisum

Wenn Sie in Marokko studieren möchten, benötigen Sie ein Studentenvisum

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Visa-Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Studium in Marokko
  • Weiterbildung
  • Forschungsaufenthalt
  • Ausbildung

Visa Gültigkeitsdauer:

Das Visum kann ausgestellt werden für:

  • Visum meist für einen Aufenthalt bis 90 Tage
  • Kann bis auf zwölf Monate verlängert werden

Dokumente

  • Reisepass (Reisepass und Kopie)
  • Antragsformular
  • 2 Passfotos
  • Zulassungsbescheinigung oder andere Unterlagen laut obiger Liste

Downloads

Benötigte Unterlagen:

  • Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
  • Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein,
  • Kopie oder Scan des Reisepasses 
  • Online-Antragsformular – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
  • 2 identische Passfotos – im Original, biometrisch im Format 4 x 3 cm, mit weißem Hintergrund, keine Scans, keine Ausdrucke

Als Student zusätzlich:

  • Eine Zulassungsbescheinigung und/oder ein Stipendium der marokkanischen Agentur für internationale Zusammenarbeit oder anderen offiziellen Organisationen zur Finanzierung von Ausbildungsprogrammen
  • Zudem sollten Sie sicher gehen, dass Sie offiziell als ausländischer Student in Marokko gemeldet sind
  • Online-Registrierung/Immatrikulationsbescheinigung einer öffentlichen marokkanischen Universität
  • Online-Registrierung/Immatrikulationsbescheinigung einer privaten Hochschule/Uni
  • Falls Sie privat an dieser Hochschule studieren, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Studiengebühren bezahlen könnenNachweis über einen notariell beglaubigten Bürgen

Der Bürge sollte folgende Nachweise erbringen können:

  • Aufkommen für Studienkosten und oder Lebenskosten
  • Online-Übernahme der Rückreise (Kostendeckung)
  • Online-Bestätigung, dass der/die Studierende das Land nach Studienende wieder verlässt

Als Auszubildender zusätzlich:

  • Ihren originalen Ausbildungsvertrag

Als Forscher/Entwickler zusätzlich:

  • Ihren Arbeitsvertrag mit einer anerkannten marokkanischen Forschungseinrichtung

 Generelles

  • Falls Sie ein komplettes Studium, lediglich einen Studiengang oder auch nur einen kleinen (Weiter)Bildungskurs in Marokko besuchen wollen, so ist dieses Visum das Richtige für Sie.
  • Ebenfalls können Sie eine komplett neue Ausbildung  beginnen.
  • Das Visum alleine garantiert Ihnen jedoch keine Einreise in dieses Land. Sie dürfen in der vergangenen Zeit nicht polizeilich oder strafrechtlich aufgefallen sein und müssen die obligatorischen Einreisekontrollen bestehen. Sollte dies der Fall sein und Ihr Visumsantrag wurde genehmigt, so steht Ihrer Reise aber nichts mehr im Wege.
  • Gerade für das Studentenvisum ist es wichtig zu wissen, dass die meisten Visa für eine Dauer von 1-90 Tage genehmigt werden. In Einzelfällen jedoch ist es möglich, dass die Gültigkeit der Visa bis zu einem Jahr ausgeweitet werden kann.
  • Falls Sie planen länger als ein Jahr zu studieren, so ist es nötig sich nach 90 Tagen bei der Generaldirektion des Nationalen Sicherheitsdienstes registrieren zu lassen. Zudem ist es möglich, sich bei der nächstgelegenen Polizeistation eine beschränkte Aufenthaltsgenehmigung zu organisieren.  So können Sie auch in Marokko Ihr angefangenes Studium beenden.
  • Achten Sie bitte bei der Einreise nach Marokko auf die richtigen Ausweispapiere. Die Einreise ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens noch sechs Wochen gültig ist. Falls Sie die Reise kurzfristig antreten, können Sie auch mit einem vorläufigen Reisepass einreisen. Kinder benötigen einen Kinderreispass.
  • Auf gar keinen Fall ist die Einreise mit einem Personalausweis möglich. Immer wieder kommt es vor, dass Reisende aus diesem Grund an der Grenze abgewiesen werden. Natürlich ist auch die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis nicht möglich.
Hier finden Sie die Impfvorschriften

Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben

Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt in einem der aufgeführten Länder (Polio-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Polio-Impfbescheinigung verlangt.

Gelbfieber-Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:

Afghanistan · Pakistan · Nigeria

Hier finden Sie die Impfempfehlungen
  • Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
    • Meningokokken Serotypen A, C, W135, Y bei engerem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung.
  • Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
    • Cholera Schutz gegen Reisediarrrhoe (ETEC).
    • Hepatitis B bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
    • Tollwut bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren
    • Typhus
  • Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
    • Hepatitis A
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Preis inkl. MwSt.
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Zur Beauftragung:

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Wir empfehlen aus Erfahrung bei nationaler Zusendung DHL Kurier national zu wählen
Fotoservices
Wir bearbeiten Ihr Passfoto nach den Vorgaben der Konsulate.
Weitere Zusatzservices
Für Ihre Sicherheit empfehlen wir Sicherung der Reisepassdaten und Eintragung in die ELEFANT Krisenvorsorgeliste, sofern Sicherheitshinweise vom Auswärtigen Amt für Ihr Reiseland vorliegen.
Bearbeitungszeit
Bitte beachten Sie! Die Bearbeitungszeit ist unsere zugesicherte Bearbeitung zzgl. der Bearbeitungszeit durch das Konsulat!
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