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Legalisation

 

Länder, die nicht Mitglieder im Haager Abkommen sind, benötigen zur Verifizierung der Echtheit von Dokumenten eine Legalisierung. Diese besteht aus Beglaubigungen und Überbeglaubigungen verschiedener Behörden, sowie der endgültigen Legalisierung durch das jeweilige Konsulat des Ziellandes. 

Die Legalisierung ist zeitaufwendiger als eine Apostille, da mehrere Behörden an der Bearbeitung involviert sind. 

 

Vorbeglaubigungen die bei Legalisierungen notwendig sein können sind folgende: 

  • IHK Bestätigungen
  • Bundesverwaltungsamt (BVA)
  • Notarielle Beglaubigung
  • GHORFA*
  • Beglaubigungen durch die Ärztekammer
  • Finanzamt
  • Beglaubigungen durch Bezirksregierungen

*bei Legalisationen für folgende Länder: Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Sudan, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate. 

 

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