Japan Working Holiday Visum
Wenn Sie in Japan arbeiten und Urlaub machen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzung ein Working Holiday Visum beantragen.
Dokumente
- Reisepass
- Antragsformular
- Passfoto
- Flugtickets
- Finanzierungsnachweis
- Auslandskrankenversicherung
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Reiseplan
- Lebenslauf
Downloads
- Japan Visumantrag Herunterladen
- Visa Gate Auftragsformular Herunterladen
- Visa Gate Abholauftrag Herunterladen
- Japan Reiseplan Working Holiday Herunterladen
- Japan Lebenslauf Herunterladen
Benötigte Unterlagen:
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Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
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Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig,
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Antragsformular – vollständig ausgefüllt
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1 Passfoto – im Original, biometrisch im Format 3,5 x 4,5 cm, ohne Kopfbedeckung und Hut, keine Scans, Ausdrucke nur auf hochwertigem Fotopapier. Das Gesicht in der Mitte platzieren. Notwendig ist ein neutraler Gesichtsausdruck, nicht lächeln. Der Antragsteller darf nur aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen.
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Flugtickets
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Nachweis über die Finanzierung - z.B. Kontoauszug mit mind. 2000€, 3000€ sofern das Rückflugticket noch nicht vorliegt
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Auslandskrankenversicherung, die weltweit gültig ist – alternativ kann eine schriftliche Verpflichtung (Formular) zum Beitritt einer Nationalen Krankenkasse in Japan (Pledge) eingereicht werden; Gültigkeit für die gesamte Aufenthaltsdauer muss gegeben sein
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Auf Englisch oder Japanisch ausgefülltes Formular: Reiseplan (Aufenthaltsplanung, Art der Beschäftigung)
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Englischer oder japanischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben auf Englisch oder Japanisch (eine Seite)
Generelles
Das Working Holiday Visum bietet die Möglichkeit für einen Ferienaufenthalt in Japan für junge Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren, die vor Ort zudem zum Zweck der Ergänzung der Reisemittel einer vorübergehenden Beschäftigung nachgehen können. Das Working Holiday Visum kann in der Botschaft von Japan oder einem japanischen Generalkonsulat in Deutschland persönlich von deutschen Staatsangehörigen gestellt werden. Unter Umständen kann es auch erforderlich sein, an einem Interview teilzunehmen. Die Begleitung durch Unterhaltsberechtigte, wie beispielsweise dem Ehegatten oder Kindern, ist nicht möglich. Zudem kann das Working Holiday Visum nur einmal ausgestellt werden.
Weitere wichtige Informationen zum Working Holiday Visum:
- Der primäre Zweck des Aufenthalts mit einem Working Holiday Visum ist der Urlaub in Japan. Insbesondere sind Tätigkeiten im Vergnügungsgewerbe wie z.B. Bars, Nachtclubs nicht gestattet. Dieses Programm soll den internationalen Dialog fördern und es geht daher in erster Linie um den Austausch der Partnerländer. Den Teilnehmern ist es lediglich erlaubt zur Kostendeckung der Reise und Unterbringungen zu arbeiten. Sollten Sie also in erster Linie zum Arbeiten nach Japan reisen, ist dieses Visum nicht geeignet.
- Aktuell haben neben Deutschland auch die folgenden Länder Working Holiday Abkommen mit Japan: Australien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Irland, Neuseeland, Süd Korea, Taiwan, Großbritannien, Hong Kong, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Österreich.
- Grundsätzlich gilt das Visum für einen Zeitraum von 12 Monaten, australische Staatsangehörige können bis auf 18 Monate verlängern. Staatsangehörige von Australien, Neuseeland und Kanada müssen das Visum zudem nach 6 Monaten verlängern.