Japan Praktikantenvisum
Wenn Sie in Japan ein Praktikum absolvieren möchten, benötigen Sie ein Praktikantenvisum
Dokumente
- Reisepass
- Antragsformular
- Passfoto
- Certificate of Eligibility (Original und Kopie) - Letter of Guarantee
- Vertrag mit dem japanischen Unternehmen
- Agreement on Acceptance: Formular
Downloads
- Japan Visumantrag Herunterladen
- Visa Gate Auftragsformular Herunterladen
- Visa Gate Abholauftrag Herunterladen
- Japan Letter of Guarantee Herunterladen
- Japan Agreement on Trainee Students Herunterladen
Benötigte Unterlagen:
Bei einem Antrag mit CoE
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig,
- Antragsformular – vollständig ausgefüllt
- 1 Passfoto – im Original, 4,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme
- Certificate of Eligibility (Original von der Universität aus Japan)
- Certificate of Eligibility (zusätzlich als Kopie)
Sonderregelung für Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion:
- Zweites identisches Antragsformular – vollständig ausgefüllt
- Zweites, identisches Passfoto – im Original, 4,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme
Bei einem Antrag ohne CoE
Unterlagen aus Japan
- Vertrag mit dem japanischen Unternehmen (Arbeitsvertrag/Praktikumszusage) inklusive Angaben zur Dauer und Vergütung
- Dokument mit Informationen über das japanische Unternehmen (Handelsregister aus Japan, Unternehmensporträt) - ggf. können auch aus dem Internet zusammengetragene Informationen ausreichend sein
Unterlagen aus Deutschland:
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig,
- Antragsformular – vollständig ausgefüllt
- 1 Passfoto – im Original, 4,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme
- Immatrikulationsbescheinigung - der deutschen Universität/Hochschule
- Schreiben der deutschen Universität - über Anerkennung bzw. Empfehlung des Praktikums im Rahmen des Studiums
- Nachweis über die Finanzierung des Auslandsaufenthaltes
- Lebenslauf
Sonderregelung für Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion:
- Zweites identisches Antragsformular – vollständig ausgefüllt
- Zweites, identisches Passfoto – im Original, 4,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme
Bezahltes Praktikum
Möchten Sie ein bezahltes Praktikum in Japan absolvieren, so benötigen Sie unabhängig von der Dauer des Aufenthalts ein Visum.
Bei einem Antrag mit CoE
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig
- Antragsformular – vollständig ausgefüllt
- 1 Passfoto – im Original, 4,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme
- Certificate of Eligibility (Original von der Universität aus Japan)
- Certificate of Eligibility (zusätzlich als Kopie)
Sonderregelung für Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion:
- Zweites identisches Antragsformular – vollständig ausgefüllt
- Zweites, identisches Passfoto – im Original, 4,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme
Bei einem Antrag ohne CoE
Unterlagen aus Japan
- Vertrag mit dem japanischen Unternehmen (Arbeitsvertrag/Praktikumszusage) inklusive Angaben zur Dauer und Vergütung
- Dokument mit Informationen über das japanische Unternehmen (Handelsregister aus Japan, Unternehmensporträt) - ggf. können auch aus dem Internet zusammengetragene Informationen ausreichend sein
Unterlagen aus Deutschland:
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig,
- Antragsformular – vollständig ausgefüllt
- 1 Passfoto – im Original, 4,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme
- Immatrikulationsbescheinigung - der deutschen Universität/Hochschule
- Schreiben der deutschen Universität - über Anerkennung bzw. Empfehlung des Praktikums im Rahmen des Studiums
- Nachweis über die Finanzierung des Auslandsaufenthaltes
- Lebenslauf
Sonderregelung für Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion:
- Zweites identisches Antragsformular – vollständig ausgefüllt
- Zweites, identisches Passfoto – im Original, 4,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme
- Agreement on Acceptance: Formular (Vereinbarungsschreiben), unterschrieben von der Heimatuniversität und dem Praktikumsunternehmen in Japan
Generelles
Für Praktika, die nicht bezahlt bzw. für die nur eine geringe Aufwandsentschädigung gezahlt wird und eine Dauer von weniger als drei Monaten umfassen (maximal 90 Tage), müssen deutsche Staatsbürger kein Visum beantragen. In diesem Fall können Sie als Tourist nach Japan einreisen. Andere Staatsbürger, für die grundsätzlich die Visapflicht besteht, können in diesem Fall ein Visum für temporäre Aufenthalte beantragen und müssen kein reguläres Praktikantenvisum beantragen.
Sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, benötigen Sie für Ihren Praktikumsaufenthalt in Japan ein Praktikantenvisum. Grundsätzlich wird auch für die Beantragung eines Praktikentenvisums ein Certificate of Eligibility benötigt. Unter verschiedenen Voraussetzungen, (z.B. dass Sie an einer deutschen Universität oder Hochschule als Student eingeschrieben sind) kann ein Visum auch ohne ein CoE beantragt werden. Bitte beachten Sie aber, dass in diesem Fall die Bearbeitung deutlich länger dauert (mehrere Wochen), wohingegen ein Antrag mit CoE häufig bereits innerhalb von 3-5 Werktagen bearbeitet wird.