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Visa Gate GmbH

Indien Touristenvisum 

Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Indien planen, benötigen Sie ein Touristenvisum

Jetzt Visum bestellen

Visa-Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Urlaubsreisen
  • Familienbesuche
  • Besichtigungstouren
  • Erholungsaufenthalte
  • Yoga-Kurs

Visa Gültigkeitsdauer:

  • Visum hat eine reguläre Gültigkeit von sechs Monaten
  • Verlängerung für weitere sechs Monate nur in absoluten Ausnahmefällen notwendig (z. B. schwere Erkrankung in Indien)

Dokumente

  • Reisepass
  • 2 Antragsformulare
  • 2 Passfotos
  • Buchungsbestätigung des Hotels

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Benötigte Unterlagen:

Deutsche Staatsbürger

  • Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
  • Reisepass – im Original
  • Antragsformular in zweifacher Ausführung – die Unterschriften sind unterhalb des Fotos, sowie am rechten unteren Seitenrand der zweiten Antragsseite erforderlich
  • 2 identische Passfotos – im Original, im Format 5 x 5 cm, mit einer Büroklammer am Antrag befestigt (bitte nicht auf den Antrag kleben!)
  • Buchungsbestätigung des Hotels – Falls der Tourist bei einer Privatperson übernachtet, benötigt er eine Unterkunftsbescheinigung. Diese muss vom Vorsitzenden  der Gemeindeversammlung des Wohnorts der einladenden Person legalisiert werden

 Generelles

Reguläre Touristenvisa haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 6 Monaten, bei denen in der Regel mehrfaches Einreisen innerhalb dieses Zeitraums möglich ist (multiple entry visa). Eine Verlängerung über die 6 Monate hinaus ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, wenn beispielsweise eine schwere Erkrankung am Urlaubsort eintritt, die einen anhaltenden Aufenthalt aus gesundheitlichen Gründen erforderlich macht.

  • Die Einreise nach Indien ist mit einem gültigen Reisepass, einem vorläufigen Reisepass und mit einem Kinderreisepass möglich.
  • Die Einreise mit einem Personalausweis ist auf keinen Fall möglich. Denken Sie bitte rechtzeitig daran, bei den deutschen Behörden ein entsprechendes Dokument zu beantragen.
  • Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als sechs Monaten muss sich der Reisende am örtlichen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO) anmelden. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen geschehen. Geschieht dies nicht, kommt es zu einer längeren Ausreiseverzögerung. Die Registrierung muss nämlich nachgeholt werden. Dazu ist es notwendig, dass der Reisende zum letzten Aufenthaltsort reist und dort die Registrierung durchführen lässt.
  • Auch wenn die Reisedauer weniger als sechs Monaten beträgt, kann es möglich sein, dass der Zollbeamte dies zur Auflage für eine Einreise macht.
  • Wichtig ist, dass der Reisende das Land innerhalb der Gültigkeit seines Visums wieder verlässt. Der Aufenthalt mit einem abgelaufenen Visum kann eine Haftstrafe und ein mehrjähriges Einreiseverbot zur Folge haben.
  • Achten Sie bitte darauf, dass der Zollbeamte unbedingt den Pass an der Grenze abstempelt. Immer wieder kommt es vor, dass  dies vergessen wird. Ist der Stempel nicht vorhanden kommt es bei der Ausreise zu einer Verzögerung von mehreren Tagen. Es muss erst eine Ausreiseerlaubnis eingeholt werden. Das Gleiche gilt auch bei einem Verlust des Passes.
  • Informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei unseren Mitarbeitern über die Berechtigung Ihres Visums. Immer wieder kommt es vor, dass mit dem Visum Tätigkeiten durchgeführt wird, die nicht erlaubt sind. In diesem Fall wird der Reisende des Landes verwiesen.

 

Hier finden Sie die Impfvorschriften

Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben

Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten 6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder (Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 9 Monaten).

Gelbfieber-Impfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. aus Sambia) verlangt werden.

Reisende müssen bei Einreise aus Ländern in denen ein Infektionsrisiko besteht (Afghanistan, Äthiopien, Kenia, Dem. Rep. Kongo, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) eine Polio-Impfung nachweisen. Die Impfung muss spätestens 4 Wochen vor Einreise erfolgen. Transitreisende sind von der Regelung ausgenommen.

Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise anerkannt.

Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig. Es ist möglich, dass abweichend von der offiziellen Regelung bei Einreise ein Impfnachweis verlangt wird, der nicht älter als 10 Jahre ist.

Gelbfieber-Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:

Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik

Hier finden Sie die Impfempfehlungen
  • Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
    • Jap. Enzephalitis bei besonderen Aufenthaltsbedingungen in bestimmten ländlichen Gebieten.
    • Meningokokken Serotypen A, C, W135, Y bei engerem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung. In den letzten Jahren gab es im NO (Meghalaya, Tripura, Mizoram) vermehrt Ausbrüche (Serogruppe A).
  • Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
    • Hepatitis B bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
    • Tollwut bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren
    • Cholera
  • Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
    • Hepatitis A
    • Typhus
Bearbeitungsdauer
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Preis inkl. MwSt.
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Zur Beauftragung:

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Bearbeitungszeit
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