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Visa Gate GmbH

China Transitvisum (G-Visum)

Wenn Sie China auf der Reise in ein anderes Land durchqueren möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Transitvisum.

 

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Visa-Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Transit
  • Nur für bestimmte Länder notwendig (siehe unten)

Visa Gültigkeitsdauer:

Das Visum kann ausgestellt werden für:

  • Die Dauer des Transfers
  • Besondere Bedingungen siehe unten

Dokumente

  • Reisepass
  • Antragsformular
  • Passfoto
  • Buchungsbestätigung
  • Meldebescheinigung
  • vtl. Geburtsurkunde

Downloads

Benötigte Unterlagen:

Staatsbürger, die nicht zu den unten genannten Staaten gehören

 

  • Auftragsformular – vollständig und leserlich ausgefüllt
  • Reisepass – Original, muss noch mindestens sechs Monate gültig sein, zwei gegenüberliegende freie Seiten
  • Antragsformular für das Visum  – Bitte füllen sie diesen vollständig aus und unterschreiben das Antragsformular (Felder, die Sie nicht betreffen sind mit „nein“ auszufüllen). Achten Sie darauf, dass die Wohnsitzangaben auf Seite 1 Punkt 11 mit der aktuellen Wohnanschrift 18 und 1.19 des Antragstellers übereinstimmen. Ansonsten ist eine Kopie der aktuellen Meldebescheinigung oder des Personalausweises erforderlich
  • Passfoto – im Original, biometrisch, heller Hintergrund, in Farbe, Format ca. 3,5 x 4,5 cm, Foto darf nicht älter als 12 Monate sein, kein Scan, kein Ausdruck
  • Meldebescheinigung für die BR Deutschland, die nicht älter als 6 Monate sein sollte
  • Reisende, die unter 18 Jahren sind, benötigen zusätzlich noch eine Geburtsurkunde

 

Wichtige Informationen

Bei einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden in Peking, Shanghai, Guangzhou und Chengdu ist kein Visum erforderlich, sofern Sie die Staatsbürgerschaft einer der folgenden Länder besitzen:

Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Russland, Großbritannien, Irland, Zypern (gr.), Bulgarien, Rumänien, Ukraine, Serbien , Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland, Süd-Korea, Japan, Singapur, Brunei, Vereinigte Arabische Emirate, Katar.

Für einen Transitaufenthalt sind folgende Einreisebedingungen sind zu beachten:

  • Weiterflugticket und die Einreiseerlaubnis für das Drittland (falls notwendig)
  • Transiteinreisende dürfen das entsprechende Verwaltungsgebiet nicht verlassen
  • Über denselben Flughafen müssen Ein-und Ausreise erfolgen
  • Innerhalb von 24 Stunden muss sich der Einreisende bei der nächsten Polizeistation anmelden; bei einem Hotelaufenthalt übernimmt dieses die Anmeldung
  • Nach Auskunft des Chinese Visa Application Service Centers (CVASC) in Berlin, wird die Sonderverwaltungszone Hongkong in Zusammenhang mit dieser Sonderregelung von den chinesischen Behörden als Drittland betrachtet; d.h., die Ausreise kann nach Hongkong erfolgen, jedoch muss der Anschlussflug von Hongkong in ein weiteres Land oder in das Heimatland bereits durch das ausgestellte Ticket dokumentiert sein.

 

Hier finden Sie die Impfvorschriften

Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben

Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten 6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder (Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 9 Monaten). Die Impfung ist nicht erforderlich für die speziellen Verwaltungseinheiten Hongkong und Macao.

Gelbfieber-Impfbescheinigung auch erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der länger als 12 Stunden dauert, in einem der untenstehenden Länder. Abweichend von der offiziellen Bestimmung kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transit-Aufenthalt verlangt werden.

Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise anerkannt.

Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig. Es ist möglich, dass abweichend von der offiziellen Regelung bei Einreise ein Impfnachweis verlangt wird, der nicht älter als 10 Jahre ist.

Gelbfieber-Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:

Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik

Hier finden Sie die Impfempfehlungen
  • Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
    • Typhus
    • Jap. Enzephalitis bei besonderen Aufenthaltsbedingungen in bestimmten ländlichen Gebieten.
    • Meningokokken Serotypen A, C, W135, Y bei engerem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung.
    • FSME (fernöstlicher Subtyp). Bekannte Endemiegebiete liegen im N mit den höchsten Fallzahlen in der Provinz Heilongyiang entlang des Amur, mit weiteren Herden in der Provinz Jilin, der Inneren Mongolei und der Xinjiang-Uygur Autonomen Region im NW. Hauptübertragungszeit Mai-Juni. Berichte aus Tibet (W) und Yunnan (SW) sind bisher nicht gesichert. Die Datenlage ist nicht flächendeckend.
  • Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
    • Hepatitis B bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
    • Tollwut bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren
    • Cholera
  • Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
    • Hepatitis A
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