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Visa Gate GmbH

China Studentenvisum (X-Visum)

Wenn Sie in China studieren  möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Studentenvisum.

Jetzt Visum bestellen

Visa-Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Studium in China

Visa Gültigkeitsdauer:

Das Visum kann ausgestellt werden für:

  • Visum kann frühestens 50 Tage vor Einreise beantragt werden
  • Ab Ausstellungsdatum ist das Visum drei Monate gültig
  • Gültigkeit über bzw. unter 180 Tage

Dokumente

  • Reisepass
  • Kopie des Reisepasses
  • Antragsformular
  • Passfoto
  • Zulassungsbescheinigung
  • Einladung der chinesischen Universität

Downloads

Benötigte Unterlagen:

Deutsche Staatsbürger

  • Auftragsformular – vollständig und leserlich ausgefüllt
  • Reisepass – Original, muss noch mindestens sechs Monate gültig sein, zwei gegenüberliegende freie Seiten
  • Kopie des Reisepasses  - die Seite mit Ihren persönlichen Daten
  • Antragsformular für das Visum  – Bitte füllen sie diesen vollständig aus und unterschreiben das Antragsformular (Felder, die Sie nicht betreffen sind mit „nein“ auszufüllen). Achten Sie darauf, dass die Wohnsitzangaben auf Seite 1 Punkt 11 mit der aktuellen Wohnanschrift 18 und 1.19 des Antragstellers übereinstimmen. Ansonsten ist eine Kopie der aktuellen Meldebescheinigung oder des Personalausweises erforderlich
  • Passfoto – im Original, biometrisch, heller Hintergrund, in Farbe, Format ca. 3,5 x 4,5 cm, Foto darf nicht älter als 12 Monate sein, kein Scan, kein Ausdruck
  • Zulassungsbescheinigung der chinesischen Universität – im Original und zusätzlich eine Kopie
  • Einladungsschreiben der chinesischen Universität – zusätzlich unterschrieben vom Antragsteller

 

Nicht-Deutsche Staatsbürger

  • Aufenthaltsgenehmigung & Meldebescheinigung

 

Wichtige Informationen

 

Zu beachten ist, dass es ein Studentenvisum gibt, das unter 180 Tage Gültigkeit hat und eines, das über 180 Tage Gültigkeit hat. Das Letztere gilt nur für die einmalige Einreise und muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise in eine gültige Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Polizei umgewandelt werden.

 

Für ein X1-Visum (über 180 Tage) benötigen Sie zusätzlich noch das von chinesischen Behörden ausgestellte offizielle Formular JW201 oder JW202 “Visa Application for Study in China”.

Wichtige allgemeine Informationen:

  • Eine Visumbeantragung ist frühestens 50 Tage vor Einreise möglich.
  • Ab dem Zeitpunkt der Visumausstellung ist das Visum in der Regel für 3 Monate für eine einmalige Einreise gültig, vor Ort muss dann eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erstellt werden
  • Sie müssen spätestens am letzten Gültigkeitstag des Visums in die Volksrepublik China einreisen.
  • Die Einreichung einer Kopie des Impfausweises ist zwingend erforderlich, bei Visa Antragstellern die eines oder mehrere der folgenden Ländern in den letzten drei Monaten besucht haben: Afghanistan, Äquatorialguinea, Äthiopien, Irak, Kamerun, Pakistan, Nigeria, Somalia, Syrien. Zusätzlich ist der Impfausweis bei der Einreise nach China im Original mitzuführen.
  • Eine Einreise nach China kann verweigert werden, falls sie Länder vor der Visumsbeantragung besucht haben, die von Ebola bedroht sind.
  • Bei Antragstellern mit französischer Staatsangehörigkeit sind zusätzlich erforderlich:
    • Buchungsbestätigung über Hin- und Rückflug
    • Bestätigung des Hotelaufenthalts
    • Nachweis einer Auslandskrankenversicherung
    • aktueller Kontoauszug, (nicht älter als 1 Woche), zum Nachweis ausreichender Geldmittel     für den Aufenthalt (mind. 200,00 EUR. pro Tag)
  • Antragsteller mit türkischer und taiwanesischer Staatsangehörigkeit müssen persönlich Ihren Visumantrag im Konsulat der Volksrepublik China beantragen.
  • Ein 3-seitiger grüner Kinderausweis, der bis zum 31.12.2005 ausgestellt worden ist, wird von den chinesischen Konsulaten nicht anerkannt.
  • Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in China müssen Sie einen (negativen) HIV-Test vorweisen.
  • Generell können die chinesischen Konsulate ggf. weitere Unterlagen anfordern und den Antragsteller im Ausnahmefall zu einem persönlichen Interview einladen.
  • Ein Visum wird nicht benötigt, bei einer Einreise nach Hongkong, Macau und Taiwan, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Hier finden Sie die Impfvorschriften

Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben

Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten 6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder (Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 9 Monaten). Die Impfung ist nicht erforderlich für die speziellen Verwaltungseinheiten Hongkong und Macao.

Gelbfieber-Impfbescheinigung auch erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der länger als 12 Stunden dauert, in einem der untenstehenden Länder. Abweichend von der offiziellen Bestimmung kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transit-Aufenthalt verlangt werden.

Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise anerkannt.

Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig. Es ist möglich, dass abweichend von der offiziellen Regelung bei Einreise ein Impfnachweis verlangt wird, der nicht älter als 10 Jahre ist.

Gelbfieber-Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:

Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik

Hier finden Sie die Impfempfehlungen
  • Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
    • Typhus
    • Jap. Enzephalitis bei besonderen Aufenthaltsbedingungen in bestimmten ländlichen Gebieten.
    • Meningokokken Serotypen A, C, W135, Y bei engerem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung.
    • FSME (fernöstlicher Subtyp). Bekannte Endemiegebiete liegen im N mit den höchsten Fallzahlen in der Provinz Heilongyiang entlang des Amur, mit weiteren Herden in der Provinz Jilin, der Inneren Mongolei und der Xinjiang-Uygur Autonomen Region im NW. Hauptübertragungszeit Mai-Juni. Berichte aus Tibet (W) und Yunnan (SW) sind bisher nicht gesichert. Die Datenlage ist nicht flächendeckend.
  • Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
    • Hepatitis B bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
    • Tollwut bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren
    • Cholera
  • Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
    • Hepatitis A
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Preis inkl. MwSt.
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