Argentinien Visum für kulturellen Austausch
Wenn Sie in Argentinien an kulturellen Projekten mitarbeiten möchten, benötigen Sie ein Visum für kulturellen Austausch.
Dokumente
- Reisepass
- Antragsformular
- Passfotos
- Geburtsurkunde
- evtl. polizeiliches Führungszeugnis
- evtl. Einverständniserklärung der Eltern
- Finanzierungsnachweis
- Bestätigung Sprachkenntnisse
Downloads
- Argentinien Visumantrag Herunterladen
- Visa Gate Auftragsformular Herunterladen
- Visa Gate Abholauftrag Herunterladen
Benötigte Unterlagen:
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- gültiger Reisepass – im Original, muss mindestens noch sechs Monate gültig sein
- Online-Antragsformular in zweifacher Ausführung – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
- 2 Passfotos – im Original, im Format 4 cm x 4 cm
- Einreisegenehmigung - von der argentinischen Ausländerbehörde ausgestellt
- Folgende Unterlagen können von der argentinischen Behörde verlangt werden:
- Arbeitsvertrag nach argentinischer Arbeitsgesetzgebung, mit der Angabe zum Beginn der Arbeitstätigkeit, jedoch durch eine Klausel an die Genehmigung durch die ausländischen Behörden geknüpft; zudem muss der Vertrag vom argentinischen Arbeitgeber (oder dessen berechtigten Vertreter) unterzeichnet und notariell oder von der argentinischen Ausländerbehörde beglaubigt werden; schließlich müssen Sie als Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag ebenfalls in dieser Konsularabteilung unterzeichnen, oder:
- Bescheinigung durch die ausländische Firma über bereits vor dem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bestandenes Arbeitsverhältnis zwischen der bescheinigenden Firma und dem Antragssteller. Dieses Dokument ist nur mit einer notariell beglaubigten Unterschrift gültig. Anwendung findet dieses Vorgehen in erster Linie, wenn der ausländische Antragssteller in einem Unternehmen im Ausland angestellt ist, das seinen Arbeitnehmer in eine Filiale in Argentinien entsendet, um dort einer Tätigkeit nachzugehen
- Internationale Geburtsurkunde - mit "Haager Apostille" beglaubigt
- Polizeiliches Führungszeugnis - sofern der Antragssteller älter als 16 Jahre ist und beabsichtigt länger als 6 Monate in Argentinien zu bleiben; mit der "Haager Apostille" beglaubigt (aus dem Herkunftsland, bzw. alle Länder in denen er innerhalb der letzten fünf Jahre über einen Zeitraum länger als sechs Monate ansässig waren)
- Reiseerlaubnis - sofern der Antragssteller unter 18 Jahre alt ist, bei der Einreise also minderjährig ist, muss ein Schreiben der Eltern mit der Reiseerlaubnis und Übertragung der elterlichen Fürsorge auf eine Person, die für den Zeitraum des Aufenthaltes verantwortlich ist für Kost, Logis, Ausbildung und Wohlergehen des Antragsstellers. Die Schreiben müssen beide von beiden Elternteilen oder Sorgeberechtigten des Minderjährigen unterzeichnet werden, notariell mit der Haager Apostille beglaubigt und ins Spanische übersetzt werden
- Bestätigung Sprachkenntnisse - ggf. ist eine Bestätigung über ausreichende Sprachkenntnisse (Spanisch) erforderlich
- Finanzierungsnachweis - für die Unterbringung und Versorgung während des Aufenthaltes in Argentinien
Generelles
- Für die Teilnahme an einem kulturellen Austausch (organisiert beispielsweise von Institutionen wie "Rotary International", "AFS Interkulturelle Programme" und " Youth For Understanding" oder ähnlichen) oder ein Praktikum im Zusammenhang mit der Studien,- Berufs-, oder Fachausbildung zu absolvieren im Rahmen eines internationalen Abkommens oder einem Auslandspraktikum als Anforderung des Studien- oder Ausbildungsplans ist, wird ein entsprechendes Visum für die Einreise nach Argentinien benötigt.
- Zunächst ist es erforderlich, dass die Institution, bei der das Praktikum absolviert wird, bei der zuständigen argentinischen Ausländerbehörde, der sogenannten Dirección Nacional de Migraciones, eine Einreisegenehmigung (die autorización de ingreso) für den Antragssteller beantrag. Das zuständige Konsulat erhält dann über die Erteilung eine Rückmeldung, sodass der Austauschschüler, sobald die Einreisegenehmigung erteilt wurde, einen Termin mit dem zuständigen Konsulat vereinbaren kann.
Bearbeitungsdauer
ab 14 Tage
Preis
inkl. MwSt.
ab 279,73 €