Angola Arbeitsvisum
Wenn Sie planen in Angola eine Arbeit aufzunehmen, benötigen Sie für die Einreise ein Arbeitsvisum.
Dokumente
- Reisepass
- Passfotos
- Antragsformular
- Antragsschreiben
- Führungszeugnis
- Ärztliches Attest
- Schriftl. Verpflichtung
- Arbeitsvertrag
- Curriculum Vitae / Lebenslauf
- Arbeitsvertrag
- Dokumente / Schreiben vom Arbeitgeber
Downloads
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1. Erwerbstätigkeit im Rahmen des nationalen Wiederaufbaus
Benötigte Unterlagen:
Deutsche Staatsbürger
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original und eine Kopie, mindestens noch 6 Monate gültig; mindestens 2 gegenüberliegende freie Visaseiten; Kopien der Seiten in denen Reisebewegungen ersichtlich sind
- 3 Passfotos – im Original, biometrisch im Format 3,5x4,5 cm, mit hellem Hintergrund, nicht älter als 24 Monate, keine Scans, keine Ausdrucke
- Antragsformular – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
- Antragsschreiben – an das Generalkonsulat der Republik Angola in Frankfurt am Main gerichtete Schreiben des Arbeitsgebers zwecks Beantragung des Visums, nebst Kopie an die zuständige angolanische Behörde für Migration und Ausländer-SME. Nachstehende Angaben zum Antragssteller sollten enthalten sein:
- Vollständiger Name
- Staatsangehörigkeit
- Eltern (Name und Staatsangehörigkeit)
- Geburtsdatum
- Nummer, Gültigkeit und Ausstellungsort des Reisepasses
- Beruf und auszuführende Tätigkeit
- Führungszeugnis – ausgestellt durch die zuständigen Behörden des Herkunftslandes oder des Landes des ständigen Wohnsitzes, mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
- Ärztliches Attest – ausgestellt durch die zuständigen Behörden des Herkunftslandes oder des Landes des ständigen Wohnsitzes, mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
- Schul- und Arbeitszeugnisse – mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
- Stellungnahme – des zuständigen Ministeriums des öffentlichen Dienstes, der Arbeit und Sozialversicherung - MAPESS, falls es sich um eine öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen handelt bzw. Stellungnahme der zuständigen Stelle, falls es sich um eine private Einrichtungen oder Unternehmen handelt
- Kopie des Staatsanzeigers – in dem die Gründung des Unternehmens veröffentlicht wurde
- Kopie der Genehmigung – zur wirtschaftlichen Tätigkeit (vom Handels- und Industrieministerium)
- Aktueller Nachweis – über die geleisteten Steuerzahlungen
- Schriftliche Verpflichtung – zur Einhaltung angolanischer Gesetze
- Curriculum Vitae – mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
- Lebenslauf – mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
2. Erwerbstätigkeit im Öl- und Bergbausektor
Benötigte Unterlagen:
Deutsche Staatsbürger
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original und eine Kopie, mindestens noch 6 Monate gültig; Kopien der Seiten in denen Reisebewegungen ersichtlich sind
- 3 Passfotos – im Original, biometrisch im Format 3,5x4,5 cm, mit hellem Hintergrund, nicht älter als 24 Monate, keine Scans, keine Ausdrucke
- Antragsformular – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
- Antragsschreiben – an das Generalkonsulat der Republik Angola in Frankfurt am Main gerichtete Schreiben des Arbeitsgebers zwecks Beantragung des Visums, nebst Kopie an die zuständige angolanische Behörde für Migration und Ausländer-SME. Nachstehende Angaben zum Antragssteller sollten enthalten sein:
- Vollständiger Name
- Staatsangehörigkeit
- Eltern (Name und Staatsangehörigkeit)
- Geburtsdatum
- Nummer, Gültigkeit und Ausstellungsort des Reisepasses
- Beruf und auszuführende Tätigkeit
- Führungszeugnis – ausgestellt durch die zuständigen Behörden des Herkunftslandes oder des Landes des ständigen Wohnsitzes, mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
- Ärztliches Attest – ausgestellt durch die zuständigen Behörden des Herkunftslandes oder des Landes des ständigen Wohnsitzes, mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
- Arbeitsvertrag – oder Arbeitsvermittlungsbescheinigung
- Schul- und Arbeitszeugnisse – mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
- Stellungnahme – des zuständigen Ministeriums des öffentlichen Dienstes, der Arbeit und Sozialversicherung - MAPESS, falls es sich um eine öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen handelt bzw. Stellungnahme der zuständigen Stelle, falls es sich um eine private Einrichtungen oder Unternehmen handelt
- Kopie des Staatsanzeigers – in dem die Gründung des Unternehmens veröffentlicht wurde
- Kopie der Genehmigung – zur wirtschaftlichen Tätigkeit (vom Handels- und Industrieministerium)
- Aktueller Nachweis – über die geleisteten Steuerzahlungen
- Schriftliche Verpflichtung – zur Einhaltung angolanischer Gesetze
- Curriculum Vitae – mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
3. Erwerbstätigkeit in einem vorstehend noch nicht genannten Sektor
Benötigte Unterlagen:
Deutsche Staatsbürger
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original und eine Kopie, mindestens noch 6 Monate gültig; Kopien der Seiten in denen Reisebewegungen ersichtlich sind
- 3 Passfotos – im Original, biometrisch im Format 3,5x4,5 cm, mit hellem Hintergrund, nicht älter als 24 Monate, keine Scans, keine Ausdrucke
- Antragsformular – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
- Antragsschreiben – an das Generalkonsulat der Republik Angola in Frankfurt am Main gerichtete Schreiben des Arbeitsgebers zwecks Beantragung des Visums, nebst Kopie an die zuständige angolanische Behörde für Migration und Ausländer-SME. Nachstehende Angaben zum Antragssteller sollten enthalten sein:
- Vollständiger Name
- Staatsangehörigkeit
- Eltern (Name und Staatsangehörigkeit)
- Geburtsdatum
- Nummer, Gültigkeit und Ausstellungsort des Reisepasses
- Beruf und auszuführende Tätigkeit
- Führungszeugnis – ausgestellt durch die zuständigen Behörden des Herkunftslandes oder des Landes des ständigen Wohnsitzes, mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
- Ärztliches Attest – ausgestellt durch die zuständigen Behörden des Herkunftslandes oder des Landes des ständigen Wohnsitzes, mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
- Arbeitsvertrag – oder Arbeitsvermittlungsbescheinigung
- Schul- und Arbeitszeugnisse – mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
- Stellungnahme – des zuständigen Ministeriums des öffentlichen Dienstes, der Arbeit und Sozialversicherung - MAPESS, falls es sich um eine öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen handelt bzw. Stellungnahme der zuständigen Stelle, falls es sich um eine private Einrichtungen oder Unternehmen handelt
- Kopie des Staatsanzeigers – in dem die Gründung des Unternehmens veröffentlicht wurde
- Kopie der Genehmigung – zur wirtschaftlichen Tätigkeit (vom Handels- und Industrieministerium)
- Aktueller Nachweis – über die geleisteten Steuerzahlungen
- Schriftliche Verpflichtung – zur Einhaltung angolanischer Gesetze
- Curriculum Vitae – mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
- Lebenslauf – mit Übersetzung ins Portugiesische und Beglaubigung vom Landgericht oder der Bezirksregierung
Nichtdeutsche Staatsbürger benötigen zusätzlich noch
- 1 x Aufenthaltsgenehmigung für die BR Deutschland sowie die Kopie der Meldebestätigung eines deutschen Einwohnermeldeamtes. Für EU-Staatsangehörige ist die Kopie der Meldebestätigung ausreichend
Generelles
Bitte beachten Sie:
- Dieses Visum wird zur vorübergehenden Ausübung einer Erwerbstätigkeit gewährt.
- Dieses Visum muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Ausstellungsdatum verwendet werden und gilt für 12 Monate Aufenthalt in der Republik Angola. Es darf dort zweimal verlängert werden.
- Bei Schul-und Berufszeugnissen (Diplomen und Zertifikaten) muss das Generalkonsulat Angola zuerst die Bestätigung auf die Echtheit des Dokuments, bei der herausgebende Stelle einholen, was zum Verzug bei der Bearbeitung führen kann.
- Die Nichterfüllung einer dieser Punkte kann zu Ablehnung des Vorgangs führen.
- Sofern erforderlich, behält das Generalkonsulat das Recht die Vorlage weiterer Dokumente zu verlangen oder auch zu einem persönlichen Gespräch einzuladen.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 bis 2 Monate
Preis
inkl. MwSt.
ab 134,73 €