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Visa Gate GmbH

14.09.2018 Indien: Bestimmte Visa nur nach persönlichem Erscheinen möglich

Datum: 
14.09.2018

Reisende nach Indien, die ein Visum für einen bestimmten Zweck benötigen, müssen ab dem 17. September persönlich im Konsulat vorsprechen. Betroffen von dieser Regelung sind Antragsteller mt einem festen Wohnsitz in Bayern oder Baden-Württemberg. Diese Maßnahme istz notwendig, weil die Behörden biometrische Daten der Antragsteller (zum Beispiel Foto oder Fingerabdrücke) angeben müssen.

Diese neue Regelung kommt bei folgenden Visatypen zur Anwendung:

  • Arbeitsvisum
  • Studentenvisum
  • Forschungsvisum
  • Journalistenvisum
  • Visum für Missionare
  • Touristenvisum für pakistanische Staatsbürger
  • Touristenvisum für fünf Jahre
  • Geschäftsvisum für fünf Jahre

Die normalen Geschäftsvisum bzw. Touristenvisum mit einer Gültigkeit von einem Jahr sind davon nicht betroffen. Diese sind weiterhin erhältlich, ohne dass der Antragsteller persönlich erscheinen muss.

Reisende, die ab dem 17. September eines der genannten Visa benötigen, sollten zuvor unseren Kundendienst kontaktieren. Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne über das genaue Verfahren.